Kärntner Jugendschutzgesetz 2013
Das neue Jugendschutzgesetz für Kärnten ist da! Welche Neuerungen mit sich bringt findet ihr in diesem Artikel. 🙂
- Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gibt es keine Veränderung.
- Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten und Veranstaltungen bis 01 Uhr gestattet. Der Alkohol– und Tabakkonsum bleibt weiterhin verboten.
- Ab dem vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bleibt es frei wielange man sich auf Veranstaltungen und in Lokalen aufhällt.
Jedoch bleibt das Jugendschutzgesetz beim Alkoholkonsum nach wie vor streng!
So dürfen auch weiterhin Jugendliche zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Die Einhaltung der 0,5 Promille Grenze wird auch Stichprobenartig immer wieder von Jugendschutzbeauftragten kontrolliert!
Das neue Kärntner Jungendschutzgesetz ist gültig ab 28.02.2013! Im Detail findet ihr es hier:
Gesamte Rechtsvorschrift für Kärntner Jugendschutzgesetz vom 28.02.2013